Preise |
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Grundsätzlich ist sicher jedem bekannt, dass heutzutage alles (fast alles) "leider" Geld kostet |
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So sei mir vorab das eine oder andere Wort erlaubt, bevor ich auf eine nicht zu vermeidende, angemessene Gage für meine Dienstleistung zu sprechen komme, ohne die mir meine Arbeit leider nicht möglich wäre
Diejenigen, die mit einem Discjockey schon einmal auf die "Nase" gefallen sind, haben die Erfahrung gemacht, was es bedeutet, bei der Auswahl der musikalischen Begleitung und dessen Moderation am falschen Ende gespart zu haben. Natürlich hat nicht jeder immer einen guten Tag, jedoch,- die Auswahl der auf die Gäste abzustimmenden Musik, das Eingehen der Wünsche und Bedürfnisse, das Anpassen der Lautstärke und auch das professionelle Auftreten unter jeden gegebenen Umständen zeichnen eine gewisse Erfahrung und Kompetenz eines Discjockeys aus, welche sich einige erst erarbeiten müssen, andere "Hobby-DJ´s" jedoch nicht mitbringen. So ist für mich selbstverständlich, mich den Gästen vorzustellen und auch zwischendurch
einmal, sofern vom Veranstalter gewünscht, zum Mikrofon zu greifen, um zu gegebener Zeit
mit auflockernden Worten zum Tanz oder zu einem kleinen Spielchen zu bitten.
Nicht nur die Musik- und Lichtanlage kostet Geld, auch die Instandhaltung, die ständige
Aktualisierung und Erweiterung dieser. Ebenfalls, und das kennt jeder, der mit Eigeninitiative etwas
auf die Beine gestellt hat, Werbungskosten ist ein Thema, ebenso wie Fahrkosten u.ä.. Dazu kommt, dass das Nachgehen eines Nebenjobs, wie es sich für mich darstellt, zur Meldepflicht
(Gewerbe) beim Finanzamt führt und dieses an jedem, durch den Auftraggeber gezahlten Euro wieder mitverdienen möchte. Dass ich für meine Dienstleistung zunächst zum Veranstaltungsort kommen muss, und dass es eines vorherigen, unverbindlichen Gespräches mit dem Auftraggeber mit vorheriger Besichtigung des Ortes der Feierlichkeit bedarf, ist für mich ebenso selbstverständlich, wie der vorherige Aufbau und der spätere Abbau der Beschallungs- und Lichtanlage. Daher wird diese Zeit in die Berechnung der Kosten für die musikalische Unterhaltung NICHT mit einbezogen.
Gezahlt wird ab Beginn der gewünschten "Beschallungszeit", bzw. von dem Zeitpunkt an, zu dem die Musikanlage vollständig funktionsbereit aufgestellt und angeschlossen sein muss, da sich z.B. die Gäste bereits am Ort der Feierlichkeit befinden und dadurch ein Aufbau (z.B. während des Essen o.ä.) störend auswirken würde. Für die ersten 7 Stunden sind 700 €, für jede weitere angefangene Stunde 80 € zu zahlen. Das Begleichen des Zahlbetrages für die ersten 7 Stunden erfolgt in bar zu Beginn der Veranstaltung, am Ende ggf. eine Nachberechnung. Eine Vorausanzahlung pflege ich NICHT zu erheben, in Ausnahmefällen und mit vorheriger Absprache ist ebenfalls eine Zahlung per Banküberweisung bis 10 Tage nach der Veranstaltung ohne Abzug möglich. Bei kurzfristigem Ausfall der Veranstaltung oder Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor festgelegtem Termin werden 50% von 7 Stunden berechnet.
Ab einer einfachen Fahrstrecke zum Veranstaltungsort von mehr als
50 km, von 19217 Wedendorf aus, ist zusätzlich eine Fahrkostenpauschale
in Höhe von 65 € zu entrichten, darunter sind die Fahrkosten inklusive. Einer schriftlichen, vertraglichen Absicherung bedarf es aus meiner Sicht nicht, für mich ist eine mündliche Zusage bindend, verpflichtet mich ebenso zur Erfüllung der Dienstleistung, wie auch den Auftraggeber zur späteren Begleichung des Rechnungsbetrages. Sollte eine Quittung vom Auftraggeber erwünscht, wird diese keine Mehrwertsteuer enthalten, da ich als Kleinstunternehmer diese nicht abführe.
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