Preise

Grundsätzlich ist sicher jedem bekannt, dass heutzutage alles (fast alles) "leider" Geld kostet

So sei mir vorab das eine oder andere Wort erlaubt, bevor ich auf eine nicht zu vermeidende, angemessene Gage für meine Dienstleistung zu sprechen komme, ohne die mir meine Arbeit leider nicht möglich wäre

 

Diejenigen, die mit einem Discjockey schon einmal auf die "Nase" gefallen sind, haben die Erfahrung gemacht, was es bedeutet, bei der Auswahl der musikalischen Begleitung und dessen Moderation am falschen Ende gespart zu haben.

Natürlich hat nicht jeder immer einen guten Tag, jedoch,- die Auswahl der auf die Gäste abzustimmenden Musik, das Eingehen der Wünsche und Bedürfnisse, das Anpassen der Lautstärke und auch das professionelle Auftreten unter jeden gegebenen Umständen zeichnen eine gewisse Erfahrung und Kompetenz eines Discjockeys aus, welche sich einige erst erarbeiten müssen, andere "Hobby-DJ´s" jedoch nicht mitbringen.

So ist für mich selbstverständlich, mich den Gästen vorzustellen und auch zwischendurch einmal, sofern vom Veranstalter gewünscht, zum Mikrofon zu greifen, um zu gegebener Zeit mit auflockernden Worten zum Tanz oder zu einem kleinen Spielchen zu bitten.
Für mich steht dabei im Vordergrund, dieses in angemessenem Umfang zu tun, denn eines ist klar, NICHT ich, sondern der Grund der Veranstaltung, bzw. der Veranstalter / Auftraggeber selbst steht im Mittelpunkt der Feierlichkeit.

 

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Nicht nur die Musik- und Lichtanlage kostet Geld, auch die Instandhaltung, die ständige Aktualisierung und Erweiterung dieser. Ebenfalls, und das kennt jeder, der mit Eigeninitiative etwas auf die Beine gestellt hat, Werbungskosten ist ein Thema, ebenso wie Fahrkosten u.ä..
So erwartet man von einem Discjockey, dass er das Repertoir der Musikgeschichte lückenlos bereithält und auf jegliche Art Musikwünsche eingehen kann. Alleine dieses Bestrebens nachzukommen bedarf es einer Menge finanzieller Mittel,- jeder, der eine CD im Laden kauft weiß, dass man für aktuelle Musik schon mal gut 15 bis 20 Euro pro CD zahlen kann.

Dazu kommt, dass das Nachgehen eines Nebenjobs, wie es sich für mich darstellt, zur Meldepflicht (Gewerbe) beim Finanzamt führt und dieses an jedem, durch den Auftraggeber gezahlten Euro wieder mitverdienen möchte.
Also ist gut 1/3 des späteren Rechnungsbetrages leider wieder einmal eine abzuführende Steuer und mindert den Umsatz.

Dass ich für meine Dienstleistung zunächst zum Veranstaltungsort kommen muss, und dass es eines vorherigen, unverbindlichen Gespräches mit dem Auftraggeber mit vorheriger Besichtigung des Ortes der Feierlichkeit bedarf, ist für mich ebenso selbstverständlich, wie der vorherige Aufbau und der spätere Abbau der Beschallungs- und Lichtanlage. Daher wird diese Zeit in die Berechnung der Kosten für die musikalische Unterhaltung NICHT mit einbezogen.

 

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Gezahlt wird ab Beginn der gewünschten "Beschallungszeit", bzw. von dem Zeitpunkt an, zu dem die Musikanlage vollständig funktionsbereit aufgestellt und angeschlossen sein muss, da sich z.B. die Gäste bereits am Ort der Feierlichkeit befinden und dadurch ein Aufbau (z.B. während des Essen o.ä.) störend auswirken würde.

Für die ersten 7 Stunden sind 700 €, für jede weitere angefangene Stunde 80 € zu zahlen.

Das Begleichen des Zahlbetrages für die ersten 7 Stunden erfolgt in bar zu Beginn der Veranstaltung, am Ende ggf. eine Nachberechnung. Eine Vorausanzahlung pflege ich NICHT zu erheben, in Ausnahmefällen und mit vorheriger Absprache ist ebenfalls eine Zahlung per Banküberweisung bis 10 Tage nach der Veranstaltung ohne Abzug möglich. Bei kurzfristigem Ausfall der Veranstaltung oder Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor festgelegtem Termin werden 50% von 7 Stunden berechnet.

 

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Ab einer einfachen Fahrstrecke zum Veranstaltungsort von mehr als 50 km, von 19217 Wedendorf aus, ist zusätzlich eine Fahrkostenpauschale in Höhe von 65 € zu entrichten, darunter sind die Fahrkosten inklusive.
Diese Kosten fallen natürlich nur an, wenn es nach dem unverbindlichen und kostenfreien Vorgespräch vor Ort auch zu einer Zusage kommt.

Einer schriftlichen, vertraglichen Absicherung bedarf es aus meiner Sicht nicht, für mich ist eine mündliche Zusage bindend, verpflichtet mich ebenso zur Erfüllung der Dienstleistung, wie auch den Auftraggeber zur späteren Begleichung des Rechnungsbetrages.

Sollte eine Quittung vom Auftraggeber erwünscht, wird diese keine Mehrwertsteuer enthalten, da ich als Kleinstunternehmer diese nicht abführe.