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Rechtliche Hinweise, Herausgeber-Kontakt-, Steuerdaten und weitere Informationen

 

Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseite ist:

 

 

Ingo Kugland
Am Hof 6 A

19217 Wedendorf
Tel.: 038872 / 678582
Mobil: 0174 / 9537371
Mail: webmaster[at]dj-eisenherz.de

Steuernummer: 090/242/06553


Bei Anmerkungen zur Verletzung des persönlichen Rechtes durch Abbildungen oder Textteilen auf dieser Homepage bitte Kontakt mit mir aufnehmen.

Ich biete eine reine Dienstleistung an, dessen Vergütung wie im Bereich "Preise" zu erfolgen hat. Über das örtliche Finanzamt bin ich im Nebenberuf registriert und besitze für die Tätigkeit als Discjockey und Moderator einen dementsprechenden Gewerbeschein.

Alle Darstellungen in Form von Abbildungen (Fotos), Videos und Texten sind durch mich erstellt, die Inhalte sind in dieser Form mein persönliches Eigentum und dürfen NICHT, auch nicht auszugsweise durch den Betrachter gespeichert, kopiert oder an anderer Stelle verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung werden rechtliche Schritte eingeleitet und eine Unterlassung erzwungen.

Für die Inhalte verlinkter Bereiche außerhalb dieser Homepage, die in dem Bereich "Werbepartner" zu finden sind, erkläre ich mich ausdrücklich als NICHT verantwortlich. Ich übernehme daher auch keine Haftung für Schäden/Kosten jeglicher Art, die durch die Benutzung dieser Verlinkungen entstehen.

Diese Homepage ist nach ausgiebiger Prüfung virenfrei, es werden keine Dateien zum Download angeboten, sollten dennoch Schäden durch die Benutzung dieser Webseite entstehen, übernehme ich für diese keinerlei Haftung!

Für die Benutzung des "E-Mail"-Buttons muss auf dem Computer des Betrachters ein separates E-Mail-Programm auf dessen Computer installiert sein, etwa Outlook oder Thunderbird (Beispiele). Andernfalls wird es möglicherweise zu einer Fehlermeldung kommen. Bitte in diesem Fall den Button "Kontakt" und die darin beschriebene Vorgehensweise zur Kontaktaufnahme durchführen, um mich zu kontaktieren.

Zur Begleichung von Rechnungsbeträgen ist neben der Zahlung in Bar, im Anschluss der Veranstaltung, auch eine Zahlung per Überweisung möglich.
Diese muss innerhalb von 10 Tagen nach Erfüllung der Dienstleistung gutgeschrieben sein. Andernfalls befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug und muss mit Zahlungsaufforderungen und anschließenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Durch mich erstellte Rechnungsbeträge/Rechnungen enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer, da ich diese als Kleinstunternehmer nicht abführe. Eine Versteuerung der Einkünfte aus diesem Nebenberuf erfolgt in Folge der Jahresbilanz über die Einkommensteuererklärung.

Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe / GEMA-Gebühren:

Grundsätzlich sei darauf aufmerksam gemacht, dass NICHT der Discjockey, sondern der Veranstalter, also Eigentümer, Mieter oder Pächter des Veranstaltungsortes, bzw. der Ausrichter der Feierlichkeit für die GEMA-Gebühren verantwortlich ist. In welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen Gebühren für die Aufführung von Musikstücken anfallen, erfährt man auf der Webseite der GEMA.

Abschließend dazu eine kurze Anmerkung: (Zitat der Gema)

Für Ihre private Party müssen Sie keine Lizenz bezahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie eine Veranstaltung planen.
Als Veranstaltung gelten alle öffentlichen Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden – dazu zählen zum Beispiel auch Live-Konzerte. Von Veranstaltungen zu unterscheiden sind ständige, zum alltäglichen Geschehen gehörende Musikwiedergaben, also beispielsweise die Musikuntermalung in Geschäften oder Gaststätten.
Als Veranstalter gilt in der Regel derjenige, der für die Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe in organisatorischer Hinsicht verantwortlich ist.

Bei der Klärung der Frage, ob die eigene Party öffentlich ist oder nicht, hilft ein Blick ins Urheberrechtsgesetz:

„Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind.

Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind also beispielsweise öffentlich, die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht.

"Zitat ende"

Rein theoretisch wäre also auch beispielsweise eine Hochzeitsfeier oder sonstige private Veranstaltung gegenüber der Gema "öffentlich", wenn der Veranstalter (also z.B. das Brautpaar) einen Großteil der Gäste, z.B. etwa durch bislang unbekannte Partner von geladenen Bekannten nicht kennt.

Praktisch gesehen ist mir jedoch kein Fall bekannt, wo bei einer nicht offensichtlich öffentlichen Veranstaltung GEMA-Gebühren, bzw. Kontrollen darauf erhoben wurden / stattgefunden haben.

Die durch meine Person zur Vorführung bereitgestellten Musiktitel liegen in einer umfangreichen, langjährlich angesammelten Sammlung von Originaltonträgern jeglicher Art vor und können in Einzelfällen unterschiedlichen Ursprungs sein. So ist es vereinzelt möglich, dass Titel durch Digitalisierung einer LP oder MC, aber auch "Komprimierung" in annähernder CD-Qualität von unterschiedlichen originalen Tonträgern stammen.

Aus Platz- und Gewichtsgründen, auch im Sinne des Veranstaltungsortes liegen sämtliche Musikstücke in bestmöglicher Qualität in digitaler Form vor. Aktuell bevorzuge ich den Erwerb von neuen oder bislang nicht verfügbaren Titeln gleich in digitaler Form und erlange für mich damit das Recht der öffentlichen Aufführung dieser im Original erworbenen Musikstücke.